Jugendliche

Kieferorthopädische

Behandlung bei Jugendlichen

Im jugendlichen Alter ist es weiter verbreitet eine kieferorthopädische Behandlung durchzuführen. Hier gilt jedoch auch die Regel, dass ein bestimmter Schweregrad der Zahn- und/ oder Kieferfehlstellung vorliegen muss, damit die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird (siehe KIG Klassifikation https://www.g-ba.de/richtlinien/28/ ).

Grundsätzlich haben Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung beim Vorliegen des oben genannten Schweregrads.

Ob dieser vorliegt, wird bereits bei der ersten Untersuchung festgestellt und bei Wunsch die Behandlung eingeleitet.