Kosten

Einer kieferorthopädischen Behandlung

Für Patienten unter 18 Jahren

Ist ein Patient unter 18 Jahre alt, hat er/sie unter Umständen Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Die Voraussetzungen dafür sind 2004 als sog. „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) von dem Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschlossen worden: https://www.g-ba.de/richtlinien/28/

Befindet sich der Befund des Patienten in einer KIG Gruppe 3,4 oder 5, so übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ kieferorthopädische Behandlung- eine Grundversorgung. Ob dies der Fall ist, wird bereits bei der ersten Untersuchung bestimmt und Ihnen mitgeteilt.

Zu der modernen Kieferorthopädie gehören allerdings auch Materialien und Behandlungsmittel, die schonender, verträglicher, effizienter oder auch ästhetischer sind. 

Diese Materialien können jedoch nur als Außervertragliche Leistung angeboten werden und werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Um welche unverbindlichen Leistungen es sich handelt, zeigen und erklären wir Ihnen gerne vor Ort.

Eine häufige Frage seitens der Eltern hierzu lautet: Braucht mein Kind für diese Außervertraglichen Leistungen („AVL oder Mehrleistungen“) eine Zusatzversicherung? Welche Versicherung können wir empfehlen und wann ist der richtige Zeitpunkt diese abzuschließen?

Zu dieser Frage empfehlen wir Ihnen sich auf der folgenden Seite zu informieren:

https://www.waizmanntabelle.de

Hier können Sie u.a. ständig aktualisierte Informationen zu den leistungsstärksten Zusatzversicherungen erhalten, Antworten zu häufig gestellten Elternfragen erhalten und die für Sie geeignetste Zusatzversicherung berechnen lassen.

Für Patienten über 18 Jahren

Ist ein Patient über 18 Jahre alt, hat er/sie bei einem bestimmten KIG (https://www.g-ba.de/richtlinien/28/) auch Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung auf Kosten der Krankenkassen, jedoch nur, wenn die vorliegende Kieferanomalie ein schweres Ausmaß hat und mit einem chirurgischen Eingriff verbunden ist.

In allen anderen Fällen ist die Erwachsenenbehandlung eine Privatleistung.

Im individuellen Patientengespräch sind wir immer patientenorientiert. Zusammen werden wir für Sie eine passende Lösung finden!